Werden Sie Mitglied der CDU Düsseldorf.

Wie profitieren Mitglieder von ihrem Parteieintritt?

Parteimitglieder

  • können selbst Einfluss nehmen und die politische Arbeit mitgestalten
  • bekommen Informationen aus erster Hand
  • bekommen über ihre Mitarbeit einen direkten Kontakt zu Abgeordneten und Mandatsträgern
  • haben selbst die Möglichkeit für ein Amt oder eine Position zu kandidieren
  • können sich oftmals ohne Zusatzkosten politisch weiterbilden und Seminare besuchen
  • können dazu beitragen, Dinge zu ändern, die ihnen missfallen
  • können ihre Freizeit in einem bestehenden Netzwerk gestalten (z.B. Stammtische, Exkursionen, Ferienfahrten, Grillabende etc.)
  • können über die Kandidatenauswahl mitentscheiden

Ohne Beiträge geht es nicht...

Die CDU finanziert ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus Mitgliedsbeiträgen. Das muß auch so sein, wenn die politischen Parteien nicht in die finanzielle Abhängigkeit vom Staat geraten wollen.
Die Mitglieder der CDU haben das Recht auf Information und Teilnahme am politischen Willensbildungsprozeß.
Das verursacht wiederum Aufwendungen, z.B. allgemeine Kosten und Portokosten aus Anlass von Veranstaltungen und vieles andere mehr. Deshalb werden die Mitglieder gebeten, einen ihrem Einkommen entsprechenden Beitrag zu leisten. Die Festlegung der Höhe erfolgt durch sie selbst. Der Mindestbeitrag beträgt dabei 6 Euro im Monat.

Wenn die an der Mitgliedschaft Interessierten auf Grund ihres tatsächlichen Einkommens nur einen geringen Beitrag leisten können, dann haben die Kreisverbände das Recht, Sonderregelungen zu treffen. Das gilt ausdrücklich für Hausfrauen, Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende, Auszubildende, Arbeitslose, Mitglieder und Rentner mit geringem Einkommen. Denn an der Beitragshöhe sollte ein Mitgliedschaft nicht scheitern.

Die Beitragsleistungen können von der Einkommensteuerschuld einbehalten werden

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300€, bei zusammenveranlagten Ehegatten 6.600€ jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650€/3.300€ nach §34g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
Weitere 1.650€/3.300€ werden nach §10b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

Gastmitgliedschaft

Wenn Sie erst einmal in die CDU "hereinschnuppern" möchten, gibt es die Möglichkeit einer Gastmitgliedschaft. Sie erhalten alle Informationen, wie ein "normales" Mitglied. Dabei zahlen Sie keinen Beitrag.

Hier können Sie online Mitglied werden!

Oder füllen Sie doch einfach unseren Mitgliedsantrag aus und faxen oder senden Sie ihn per Post an unsere Geschäftsstelle.